Sitzung: 15.12.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2005/WAR/172
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen 2004 und der damit in Zusammenhang stehenden Gewerbesteuerausfälle 2005 und 2006 weist der Verwaltungshaushalt 2006 einen Fehlbetrag von 125,6 TEUR aus, der nur bedingt durch Rücklagenentnahme und Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 58,8 TEUR gedeckt werden kann.
Es ist daher notwendig eine Haushaltssicherung
durchzuführen, mit dem Ziel den Fehlbetrag zu minimieren, den Ausgleich des
Fehlbetrages in den kommenden Haushalten zu erreichen und das Entstehen weiterer Fehlbeträge für die
Zukunft zu vermeiden.
Bei der Entstehung von Fehlbeträgen muß zum einen
unterschieden werden, ob er überwiegend auf äußere oder innere Ursachen zurück
zu führen ist und ob er vorwiegend auf
Einzeleffekte oder auf strukturelle Probleme zurück zu führen ist.
Vorliegend handelt es sich bei den
Gewerbesteuerrückzahlungen und die damit verbundenen Auswirkungen durch das
Finanzausgleichsgesetz M-V vorwiegend um äußere Einmaleffekte, auch wenn
strukturelle Ursachen, insbesondere die Kürzung der Finanzausgleichsmasse und
die Erhöhung, insbesondere der Umlagen, ebenfalls mitwirken .
Bei der Kürzung von freiwilligen Ausgaben sind
die Möglichkeiten der Gemeinde aufgrund der geringen Höhe ( weniger als 5% der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
äußerst eingeschränkt .
Bei den Hebesätzen der Gemeinde sind zukünftig
nur geringe Veränderungen möglich.
Das Gleiche gilt für Miet – und Pachteinnahme.
Es ist zukünftig, unter Abwägung der
Wirtschaftlichkeit, die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Betracht zu
ziehen.
Der Haushaltsausgleich soll, entsprechend des Finanzplanes, innerhalb
von 2 Jahren erfolgen, zum Einen aus den
zu erwartenden Erlösen aus dem Flächentausch des BOV und zum anderen aus der
Veräußerung von Bau – und Gartenland.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssicherung für den Haushalt 2006 und die folgenden Jahre durchzuführen, um die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0