Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen  2004 und der damit in Zusammenhang stehenden  Gewerbesteuerausfälle 2005 und 2006 weist der Verwaltungshaushalt 2006 einen Fehlbetrag von 125,6 TEUR aus, der nur bedingt durch Rücklagenentnahme und Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 58,8 TEUR gedeckt werden kann.

Es ist daher notwendig eine Haushaltssicherung durchzuführen, mit dem Ziel den Fehlbetrag zu minimieren, den Ausgleich des Fehlbetrages in den kommenden Haushalten zu erreichen und das  Entstehen weiterer Fehlbeträge für die Zukunft zu vermeiden.

Bei der Entstehung von Fehlbeträgen muß zum einen unterschieden werden, ob er überwiegend auf äußere oder innere Ursachen zurück zu führen ist und ob er vorwiegend auf  Einzeleffekte oder auf strukturelle Probleme zurück zu führen ist.

Vorliegend handelt es sich bei den Gewerbesteuerrückzahlungen und die damit verbundenen Auswirkungen durch das Finanzausgleichsgesetz M-V vorwiegend um äußere Einmaleffekte, auch wenn strukturelle Ursachen, insbesondere die Kürzung der Finanzausgleichsmasse und die Erhöhung, insbesondere der Umlagen, ebenfalls mitwirken .

Bei der Kürzung von freiwilligen Ausgaben sind die Möglichkeiten der Gemeinde aufgrund der geringen Höhe ( weniger als  5% der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes äußerst eingeschränkt .

Bei den Hebesätzen der Gemeinde sind zukünftig nur geringe Veränderungen möglich.

Das Gleiche gilt für Miet – und Pachteinnahme.

Es ist zukünftig, unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit, die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Betracht zu ziehen.

Der Haushaltsausgleich soll,  entsprechend des Finanzplanes, innerhalb von  2 Jahren erfolgen, zum Einen aus den zu erwartenden Erlösen aus dem Flächentausch des BOV und zum anderen aus der Veräußerung von Bau – und Gartenland.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssicherung für den Haushalt 2006 und die folgenden Jahre durchzuführen, um die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0