Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf unmittelbar nördlich des Ahornweges/der Ahornstraße gelegene Flächen, die in beigefügter Planskizze umgrenzt sind.

Die Gemeinde Pampow hat seinerzeit den B-Plan Nr. 4 aufgestellt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für gewerbliche Ansiedlungen zu schaffen. Unter Berücksichtigung heutiger Ansiedlungen am Ahornweg/Ahornstraße besteht die Absicht, eine Umwandlung von Gewerbegebiet in Mischgebiet vorzunehmen. Für diese Änderung unter Würdigung vorhandener baulicher Nutzungen, ist die Änderung des B-Planes notwendig. Das Aufstellungsverfahren soll entsprechend eingeleitet werden. Vor Beginn des tatsächlichen Verfahrens ist die Planungsanzeige über den Landrat an das Amt für Raumordnung und Landesplanung zu versenden.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeinde Pampow faßt den Aufstellungsbeschluß über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.

2. Der Beschluß ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0