Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Geltungsbereich bezieht sich auf unmittelbar nördlich des Ahornweges/der
Ahornstraße gelegene Flächen, die in beigefügter Planskizze umgrenzt sind.
Die
Gemeinde Pampow hat seinerzeit den B-Plan Nr. 4 aufgestellt, um
planungsrechtliche Voraussetzungen für gewerbliche Ansiedlungen zu schaffen.
Unter Berücksichtigung heutiger Ansiedlungen am Ahornweg/Ahornstraße besteht
die Absicht, eine Umwandlung von Gewerbegebiet in Mischgebiet vorzunehmen. Für
diese Änderung unter Würdigung vorhandener baulicher Nutzungen, ist die
Änderung des B-Planes notwendig. Das Aufstellungsverfahren soll entsprechend
eingeleitet werden. Vor Beginn des tatsächlichen Verfahrens ist die
Planungsanzeige über den Landrat an das Amt für Raumordnung und Landesplanung
zu versenden.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeinde Pampow faßt den Aufstellungsbeschluß über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4.
2. Der
Beschluß ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0