Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Das Grundstück ist im Besitz der Erbengemeinschaft Uly, die bereits mit Schreiben vom 14. November 2000 durch das Bauordnungsamt Ludwigslust zur Sicherung des Objektes bis spätestens 24. November 2000 aufgefordert wurde. Neben einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit belästigt die Ruine durch ständigen Brandgeruch und trägt nicht zur Verschönerung des Ortsbildes bei.

Die Aufforderung an die Erbengemeinschaft Uly erging nur hinsichtlich einer dauerhaften Sicherung gegen unbefugtes Betreten. Damit wäre der Schandfleck für die Gemeinde noch nicht beseitigt.  Die Gemeinde hat die Absicht die Ruine auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Dazu wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert mit folgendem Ergebnis:

 

Firma                                        Angebot vom                             Gesamtpreis (brutto)

 

TbZ Tiefbau Zager

Sülstorf                                     03.12.2000                                17.400,00 DM

 

HUT Techentin                           01.12.2000                                21.924,00 DM

 

BTV Holthusen                          01.12.2000                                19.082,00 DM

 

Remex Parkentin                       05.12.2000                                20.300,00 DM

 

Bei gewollter Auftragsvergabe wird vorgeschlagen die Firma Zager zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Bei der Ausgabe handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe (§ 52 KV M-V), diese ist nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und die Deckung gewährleistet ist. Diese wird im vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeinde holt die Zustimmung zur Beseitigung der Brandruine bei der Erbengemeinschaft Uly ein um ein gesetzwidriges Handeln zu vermeiden.

2. Die Gemeinde läßt die Brandruine in der Bahnhofstraße auf eigene Kosten beseitigen. Entsprechend der Darstellung der Sach- und Rechtslage erfolgt eine Kostenzuordnung zur Hh-Stelle 7200.5400. Die Höhe der Kosten läßt eine freihändige Vergabe zu. Es liegen 4 Angebote vor (Anlage). Dem günstigsten Bieter, der Firma Zager ist der Auftrag zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0