Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Winterdienstleistungen für die Gemeinde Holthusen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der alte Vertrag mußte auf Grund der langen Laufzeit gekündigt werden.

Die Ausschreibung erbrachte kein wirtschaftliches Ergebnis und wurde deshalb nach § 26 Abs. 1 c aufgehoben. Nach § 3  Abs.4 n kann die erforderliche Leistung freihändig vergeben werden. Abfragen bei mehreren Unternehmen haben ebenfalls kein befriedigendes Ergebnis gebracht. Dem Amt liegt ein Angebot der Agrargemeinschaft Holthusen vor, die die Winterdienstleistungen für einen Stundensatz von 65,--€ erbringen will. Zu diesen Kosten kommen die Verbrauchsmaterialien Kies und Sand und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zur Absicherung der Verkehrssicherungspflicht und zur Haftungsvermeidung wird der sofortige Abschluss eines Vertrages angeraten. Die Laufzeit kann entweder nur eine Saison betragen oder kann auch drei Jahre betragen.

Gleichzeitig sollte die Gemeinde darüber befinden, ob die Aufgabe dem Amt übertragen wird (wie bei dem vorigen Vertrag) oder ob es eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis bleibt, die durch das Amt abgearbeitet wird.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Beauftragung der Agrargemeinschaft Holthusen mit den Winterdienstleistungen in der Gemeinde. Die Vertragsdauer beträgt  3  Jahre.

Die Gemeinde Holthusen überträgt die Aufgaben des Winterdienstes auf das Amt  Stralendorf.

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die freihändige Vergabe ist eine Preisvorgabe nicht möglich.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0