Sitzung: 13.12.2005 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2005/HOL/216
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Winterdienstleistungen für die Gemeinde Holthusen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der alte Vertrag mußte auf Grund der langen Laufzeit gekündigt werden.
Die Ausschreibung erbrachte kein wirtschaftliches Ergebnis und wurde deshalb nach § 26 Abs. 1 c aufgehoben. Nach § 3 Abs.4 n kann die erforderliche Leistung freihändig vergeben werden. Abfragen bei mehreren Unternehmen haben ebenfalls kein befriedigendes Ergebnis gebracht. Dem Amt liegt ein Angebot der Agrargemeinschaft Holthusen vor, die die Winterdienstleistungen für einen Stundensatz von 65,--€ erbringen will. Zu diesen Kosten kommen die Verbrauchsmaterialien Kies und Sand und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zur Absicherung der Verkehrssicherungspflicht und zur Haftungsvermeidung wird der sofortige Abschluss eines Vertrages angeraten. Die Laufzeit kann entweder nur eine Saison betragen oder kann auch drei Jahre betragen.
Gleichzeitig sollte die Gemeinde darüber
befinden, ob die Aufgabe dem Amt übertragen wird (wie bei dem vorigen Vertrag)
oder ob es eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis bleibt, die durch
das Amt abgearbeitet wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Beauftragung der Agrargemeinschaft Holthusen mit den Winterdienstleistungen in der Gemeinde. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Gemeinde
Holthusen überträgt die Aufgaben des Winterdienstes auf das Amt Stralendorf.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die freihändige Vergabe ist eine Preisvorgabe nicht möglich.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0