Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 14.04.2003 fand eine Beratung über die Platzvergabe in der Kita “Regenbogen” in Stralendorf statt. Siehe Protokoll vom 25.04.2005 (Anlage 1).

 

Aufgrund dieses Protokolls wurden ab 01.06.2003 Kinder aus Stralendorf gegenüber Kindern aus der Gemeinde Klein Rogahn und anderen Gemeinden bevorzugt.

 

Auf den Hauptausschusssitzungen der Gemeinde Stralendorf am 22.09.2005 und 20.10.2005 wurde diese Regelung über die Verfahrensweise der Platzvergabe neu besprochen.

 

Aufgrund der Zuarbeit des Amtes (Anlage 2) wurde festgestellt, dass eine Kontinuität in der Platzvergabe an Stralendorfer und Rogahner Kindern besteht, so dass empfohlen wird, maximal 15 Plätze für Rogahner Kinder weiterhin zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte der Stralendorfer Betreuungsbedarf die Platzkapazität nicht auslasten, so können nach Rücksprache mit dem Sozialausschuss weitere Plätze an Rogahner Kinder vergeben werden.

 

Die empfohlene Verfahrensweise wird an folgende Bedingung geknüpft:

Kostenbeteiligung der Gemeinde Klein Rogahn für Instandsetzung, Reparaturen und Ausstattung für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von 2.000,00 € und ab 2008 in Höhe von 4.000,00 €.

 

Die Vereinbarung zur Trägerschaft der Kita zwischen der Volkssolidarität Kreisverband LWL e.V. und der Gemeinde Stralendorf muss demzufolge in § 2 entsprechend geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Protokoll vom 25.04.2003 ab Bekanntgabe des Beschlusses nicht mehr umzusetzen ist.

Es sind maximal 15 Plätze für Rogahner Kinder zur Verfügung zu stellen.

 

Läßt der Stralendorfer Betreuungsbedarf freie Platzkapazität zu, so können nach Rücksprache mit dem Sozialausschuss weitere Plätze an Rogahner Kinder vergeben werden.

 

Der Beschluss ergeht unter der Bedingung dass, eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Klein Rogahn für Instandsetzung, Reparaturen und Ausstattung für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von 2.000,00 € und ab 2008 in Höhe von 4.000,00 € erfolgt.

 

Die Vereinbarung zur Trägerschaft der Kita zwischen der Volkssolidarität Kreisverband LWL e.V. und der Gemeinde Stralendorf wird in § 2 entsprechend geändert.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   13

Davon stimmberechtigt:                                                              13

Ja-Stimmen:                                                                              13

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0