Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Die Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Wittenförden zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.