Sitzung: 17.11.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2005/WAR/170
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und
wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen
unterworfen. Auf Grund der erheblichen Einbrüche im Bereich der
Steuereinnahmen, ist es gemäß § 50 KV M-V zwingend notwendig, einen 1.
Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem
beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt auf
Empfehlung des Hauptausschusses den
1. Nachtragshaushalt 2005 mit seinen Anlagen .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0