Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für

 

            den Ortswehrführer                           250,00 DM

            den Stellvertreter                              125,00 DM

            den Jugendwart                          ................ DM

            den Stellvertreter                        ................ DM

            den Gerätewart                          ................ DM

            den Stellvertreter                        ................ DM

 

Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.