Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden.

(Textteil : siehe Anlage )

Gleichzeitig wird der Beschluß Nr.  2000/WIT/022 vom 24.07.2000 aufgehoben .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.