Sitzung: 11.12.2000 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde
Wittenförden.
(Textteil
: siehe Anlage )
Gleichzeitig
wird der Beschluß Nr. 2000/WIT/022 vom
24.07.2000 aufgehoben .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.