Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Herr Mahnel / Planer  Flächennutzungsplan erläutert die  Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Holthusen hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Die Behörden und die Öffentlichkeit wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Ergebnis der Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich abwägungsrelevante Stellungnahmen und Stellungnahmen mit Hinweisen. Es sind auch Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorhanden, die keine Anregungen oder Hinweise enthalten.

Auf der Grundlage der vorbereiteten Abwägungsübersicht kann der Abwägungsbeschluss gefasst werden. Dieser bildet die Grundlage für den Abschließenden Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es ergeben sich Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die jeweils abwägungsrelevant sind. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nach ihrer Wichtung in

-          abwägungsrelevante Stellungnahmen,

-          Stellungnahmen mit Hinweisen und

-          Stellungnahmen ohne Anregungen,

gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

a)       zu berücksichtigende Anregungen,

b)       teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

c)       nicht zu berücksichtigende Anregungen.

 

2.       Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 1. Änderung  des Flächennutzungsplanes sind – im Erläuterungsbericht berücksichtigt.

 

3.       Das Amt Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur 1. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.       Die nicht berücksichtigten Anregungen zur 1. Änderung  des Flächennutzungsplanes ist den Verfahrensunterlagen beizufügen.

 

5.       Die Abwägung zur 1. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

6.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Abschließenden Beschluss über die 1. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holthusen.

 

7.       Der Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

 

8.       Das Am Stralendorf wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0