Sitzung: 08.11.2005 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2005/HOL/211
Beschluss:
Herr Porath 1. Stellv.
Bürgermeister übernimmt die Versammlungsleitung .
Herr Borgwardt , Kämmerer des Amtes
gibt Erläuterungen zur Jahresrechnung 2004.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 17.10.2005.
Die Bürgermeisterin unterliegt lt.
Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV
M- V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2004, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Frau
Deichmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0