Sitzung: 26.10.2005 Gemeindevertretung Pampow
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/PAM/418
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde möchte die Erweiterung des
öffentlichen Personennahverkehrs in Pampow vorantreiben.
Der ÖPNV in Pampow wird durch den Landkreis im
Sinne des Gesetzes als ausreichend betrachtet. Die Gemeinde äußert den Wunsch
die Verbindungen nach Schwerin an Werktagen
und auch am Wochenende zu optimieren. Zusätzliche Fahrten wären an
Werktagen ca. gegen 10.30 und 17.30 jeweils von Schwerin nach Pampow und zurück
denkbar. Die entstehenden jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 25.000,-
€ , die durch Fahrgeldeinnahmen sicherlich nicht gedeckt werden können.
Durch die Gemeinde muß außerdem eine Wendemöglichkeit
für Linienbusse und eine zusätzliche Haltestelle in zentraler Lage (evtl.hinter
Bäckerei Bruhn) eingerichtet werden.
An Wochenenden könnten Zusatzfahrten mit einem
Linientaxi (8 Sitzplätze) mit 3 Fahrtenpaaren am Samstag geprüft werden. Die
voraussichtlichen jährlichen Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 3000,-€
bzw. auf ca. 7.000,-€ für Sonnabend und Sonntag.
Eine Probezeit von 6 Monaten sollte vorgenommen
werden.
Sollte der grundsätzliche Wille der Gemeinde
vorhanden sein, muss ein Vertrag mit dem Landkreis Ludwigslust abgeschlossen
werden und eine Kostenschätzung für die Wendemöglichkeit und die Errichtung der
Haltestelle erfolgen. Erst dann sollte die Gemeinde unverzüglich in die
Realisierung der Maßnahme, Planungsvergabe und Bauvergabe vornehmen.
Bisher sind für Planung und Bau noch keine
finanziellen Mittel vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust für zusätzliche Fahrten
für die Werktage und den Sonntag abzuschließen.
Die Gemeinde behält sich für einen Probezeitraum
von 6 Monaten die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor,
entsprechend der Auslastung.
Die zusätzlichen jährlichen Kosten betragen
voraussichtlich 32.000,-- €.
Der Bauausschuß wird beauftragt eine
Variantenplanung und eine Kostenschätzung, entsprechend der Sach- und
Rechtslage, vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung Stralendorf, die Verhandlungen mit dem
Landkreis Ludwigslust zu führen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0