Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde möchte die Erweiterung des öffentlichen Personennahverkehrs in Pampow vorantreiben.

Der ÖPNV in Pampow wird durch den Landkreis im Sinne des Gesetzes als ausreichend betrachtet. Die Gemeinde äußert den Wunsch die Verbindungen nach Schwerin an Werktagen  und auch am Wochenende zu optimieren. Zusätzliche Fahrten wären an Werktagen ca. gegen 10.30 und 17.30 jeweils von Schwerin nach Pampow und zurück denkbar. Die entstehenden jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 25.000,- € , die durch Fahrgeldeinnahmen sicherlich nicht gedeckt werden können.

Durch die Gemeinde muß außerdem eine Wendemöglichkeit für Linienbusse und eine zusätzliche Haltestelle in zentraler Lage (evtl.hinter Bäckerei Bruhn) eingerichtet werden.

An Wochenenden könnten Zusatzfahrten mit einem Linientaxi (8 Sitzplätze) mit 3 Fahrtenpaaren am Samstag geprüft werden. Die voraussichtlichen jährlichen Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 3000,-€ bzw. auf ca. 7.000,-€ für Sonnabend und Sonntag.

Eine Probezeit von 6 Monaten sollte vorgenommen werden.

 

Sollte der grundsätzliche Wille der Gemeinde vorhanden sein, muss ein Vertrag mit dem Landkreis Ludwigslust abgeschlossen werden und eine Kostenschätzung für die Wendemöglichkeit und die Errichtung der Haltestelle erfolgen. Erst dann sollte die Gemeinde unverzüglich in die Realisierung der Maßnahme, Planungsvergabe und Bauvergabe vornehmen.

Bisher sind für Planung und Bau noch keine finanziellen Mittel vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust für zusätzliche Fahrten für die Werktage und den Sonntag abzuschließen.

Die Gemeinde behält sich für einen Probezeitraum von 6 Monaten die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor, entsprechend der Auslastung.

Die zusätzlichen jährlichen Kosten betragen voraussichtlich 32.000,-- €.

Der Bauausschuß wird beauftragt eine Variantenplanung und eine Kostenschätzung, entsprechend der Sach- und Rechtslage, vorzubereiten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung Stralendorf, die Verhandlungen mit dem Landkreis Ludwigslust zu führen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0