Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M- V  notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt den  1. Nachtrag 2005 mit seinen Anlagen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  12

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0