Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M- V notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist
genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt den 1. Nachtrag 2005 mit seinen Anlagen .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0