Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die 6. Änderung des B-Plan Nr. 8 beinhaltet die Festsetzung “Festwiese” auf Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plan 8.

Der Entwurf der 6. Änderung hat in der Zeit vom 21.05.2004 bis 22.06.2004 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden ausgewertet und sind mit einem Abwägungsvorschlag als Anlage 1 beigefügt. Der Satzungsbeschluss soll ebenfalls beschlossen werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des B-Plan Nr. 8 ”Bahnhofstraße” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     - siehe Anlage

     Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend Anlage 1.

 

2.  Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des B-Plan Nr. 8 ”Bahnhofstraße” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  12

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0