Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat im  Jahr 2000 Fördermittel vom Land  M - V von 2400,00 DM und vom Landkreis von 3.800,00 DM bekommen .

Nach Einschätzung des Sozialamtes und des Sozialausschusses der Gemeinde ist es jedoch zwingend erforderlich, eine überplanmäßige Ausgabe  von 1000,00 DM für Ausstattung und 1000,00 DM  für Veranstaltungen zu beschließe, um so eine Fördermittelrückzahlung

auszuschließen .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0