Sitzung: 12.12.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/036
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Im Rahmen
der Vermessung zur Neuabgrenzung der Hofräume der Grundstücke Buchholzer Straße
1- 7 hat sich entgegen der Darstellung in den Verhandlungsniederschriften vom
13.11.1998 herausgestellt, daß das Flurstück 61 , Flur 2 Gemarkung Holthusen
vollständig in
die
Hoffläche der Anliegr fällt. Der in der
o.g. Verhandlungsniederschrift vereinbarte Preis in Höhe von 20,10 DM
pro m² erscheint für dieses Hinterland zu hoch. Aus diesem Grunde wird
der
Vorschlag unterbreitet, die Fläche des ehemaligen Wegeflurstückes mit dem
angemessenen Wert von 3,00 DM pro m² zu bewerten .Den Anliegern wird dieser
Wert im Rahmen der Bekanntgabe des Teilbodenordnungsplanes Nr. 15 mitgeteilt.
Der Widerspruch bleibt den Anliegern offen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Bewertung des Flurstückes 61 der Flur 2 in der Gemarkung Holthusen mit
einem Wert von 3,00 DM pro m² .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige
Stimmen: 0