Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Vermessung zur Neuabgrenzung der Hofräume der Grundstücke Buchholzer Straße 1- 7 hat sich entgegen der Darstellung in den Verhandlungsniederschriften vom 13.11.1998 herausgestellt, daß das Flurstück 61 , Flur 2 Gemarkung Holthusen vollständig in

die Hoffläche der Anliegr fällt. Der in der  o.g. Verhandlungsniederschrift vereinbarte Preis in Höhe von 20,10 DM pro m² erscheint für dieses Hinterland zu hoch. Aus diesem Grunde wird

der Vorschlag unterbreitet, die Fläche des ehemaligen Wegeflurstückes mit dem angemessenen Wert von 3,00 DM pro m² zu bewerten .Den Anliegern wird dieser Wert im Rahmen der Bekanntgabe des Teilbodenordnungsplanes Nr. 15 mitgeteilt. Der Widerspruch bleibt den Anliegern offen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Bewertung des Flurstückes  61 der Flur 2 in der Gemarkung Holthusen mit einem Wert von 3,00 DM pro m² .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  4

Nein-Stimmen:                                                               2

Stimmenenthaltungen:                                                    2

Ungültige Stimmen:                                                        0