Sitzung: 12.12.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/035
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in der Gemeinde
Holthusen ist die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Landeshauptstadt
Schwerin und der Gemeinde Holthusen für einen Abschnitt im Bereich der
Gemarkung Wüstmark, Flur 4 und der Gemarkung Flur 2, Hausgrundstücke Buchholzer
Straße 1- 7, erforderlich. Die neue
Gemeindegrenze soll festgelegt werden und somit auch in der Örtlichkeit
erkennbar sein.
Die genaue Lage der Abgrenzung ist der anliegenden karte
zu entnehmen .
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Änderung
der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen
nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0