Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in der Gemeinde Holthusen ist die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Gemeinde Holthusen für einen Abschnitt im Bereich der Gemarkung Wüstmark, Flur 4 und der Gemarkung Flur 2, Hausgrundstücke Buchholzer Straße  1- 7, erforderlich. Die neue Gemeindegrenze soll festgelegt werden und somit auch in der Örtlichkeit erkennbar sein.

Die genaue Lage der Abgrenzung ist der anliegenden karte zu entnehmen .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0