Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Nach Beschluß des Auseinandersetzungsvertrages mit dem Wasserbeschaffungsverband Sude – Schaale (Beschluss-Nr. 2005/DÜM/184) ist es auf Grund der Mitgliedschaft im Zweckverband Schweriner Umland notwendig, die Anlagen mit allen Rechten und Pflichten auf diesen zu übertragen. Eine positive Entscheidung (Zustimmung) des Zweckverbandes Schweriner Umland ist, nach telefonischer Auskunft des Betriebsleiters vom 07.10.2005, hierzu in der Vorstandssitzung am 06.10.2005, getroffen wurde.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung aller Rechte und Pflichten, auf den Zweckverband Schweriner Umland, die sich aus den Auseinandersetzungsvertrag mit dem Wasserbeschaffungsverband Sude – Schaale ergeben. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden zur Umsetzung dieses Beschlusses ermächtigt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0