Sitzung: 12.12.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/034
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt am
11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsordnung die Regelkosten jährlich neu
angepasst werden.
In der Landesverordnung über die Höhe der
durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) vom 07.11.2000 werden in § 8
die Regelkosten festgesetzt und in § 10 die Beteiligung der
Personenberechtigten an den Regelkosten.
Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die
Betreuung" in der Satzung für die Kita anzupassen.
Satzung in der Anlage.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und
Gebührensatzung der Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen zu.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0