Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.

In der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) vom 07.11.2000 werden in § 8 die Regelkosten festgesetzt und in § 10 die Beteiligung der Personenberechtigten an den Regelkosten.

Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die Betreuung" in der Satzung für die Kita anzupassen.

Satzung in der Anlage.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0