Beschluss: geändert beschlossen

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Bandenitz grenzt an die Gemeinden Warsow, Holthusen und Schossin des Amtes Stralendorf, aus diesem Grund ist die Bauleitplanung entsprechend § 25 (6) Bau GB aufeinander abzustimmen.

Mit Antrag vom 27.12.1999 ( Eingang 04.01.2000 ) liegt der Entwurf der im Betreff genannten Satzung vor.

Die Satzung sieht eine Erweiterung des Ortsteiles in Richtung Warsow vor, die für die Gemeinde Holthusen  aus der Sicht der Amtsverwaltung Stralendorf unbedenklich scheint .

 

Beschlußvorschlag:

Gegen den Entwurf der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Sandkrug der Gemeinde Bandenitz gibt es weder Hinweise, Anregungen oder Bedenken .

 

Bemerkung :

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern waren keine/ folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmungausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0         

Ungültige Stimmen                                             0