Sitzung: 01.02.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/001
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Bandenitz grenzt an die Gemeinden Warsow, Holthusen und Schossin des
Amtes Stralendorf, aus diesem Grund ist die Bauleitplanung entsprechend § 25
(6) Bau GB aufeinander abzustimmen.
Mit
Antrag vom 27.12.1999 ( Eingang 04.01.2000 ) liegt der Entwurf der im Betreff
genannten Satzung vor.
Die
Satzung sieht eine Erweiterung des Ortsteiles in Richtung Warsow vor, die für
die Gemeinde Holthusen aus der Sicht der
Amtsverwaltung Stralendorf unbedenklich scheint .
Beschlußvorschlag:
Gegen den
Entwurf der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Sandkrug der Gemeinde
Bandenitz gibt es weder Hinweise, Anregungen oder Bedenken .
Bemerkung
:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern waren keine/
folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmungausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen 0