Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Innenminister des Landes M-V hat am 7. September 2000 eine Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFw EntschVO M-V) GVOBl M-V Nr. 17 in Kraft gesetzt. Die bisher bestehende Verordnung ist aufgehoben.

 

Die Gemeindevertretung ist aufgefordert, über die Entschädigungshöhe neu zu befinden. Wir bitten um Beachtung des § 2 Abs. 1 bis 3. Finanzielle Auswirkung: siehe Anlage

           

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für

 

            den Ortswehrführer                    250,00 DM

            den Stellvertreter                       125,00 DM

            den Jugendwart                         100,00 DM

            den Stellvertreter                        50,00 DM

            den Gerätewart                          80,00 DM

            den Stellvertreter                        40,00 DM

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

                                   

Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.