Sitzung: 12.12.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/024
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Der Innenminister des Landes M-V hat am 7. September
2000 eine Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der
Freiwilligen Feuerwehren (FFw EntschVO M-V) GVOBl M-V Nr. 17 in Kraft gesetzt.
Die bisher bestehende Verordnung ist aufgehoben.
Die Gemeindevertretung ist aufgefordert, über die
Entschädigungshöhe neu zu befinden. Wir bitten um Beachtung des § 2 Abs. 1 bis
3. Finanzielle Auswirkung: siehe Anlage
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Höhe der
Aufwandsentschädigung für
den
Ortswehrführer 250,00 DM
den
Stellvertreter 125,00 DM
den
Jugendwart 100,00 DM
den
Stellvertreter
50,00 DM
den
Gerätewart 80,00
DM
den
Stellvertreter
40,00 DM
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0
Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.