Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M - V (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum  31. Dezember des auf das Haushaltsjahr  folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Verweigert  die Gemeindevertretung die Entlastung  oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe hierzu schriftlich anzugeben.

Der Beschluß über die Jahresrechnung  und die Entlastung ist gemäß  § 61 Abs. 4 KV M - V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben .

Die Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24  KV M - V .Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen .

 

Der Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes Stralendorf empfiehlt der Gemeindevertretung die Jahresrechnung für das Jahr 1999 zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen .

 

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 1999, die über - und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 1999 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine

Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0