Sitzung: 12.12.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/030
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M - V (KV M-V) hat
die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und
gleichzeitig über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.
Verweigert die
Gemeindevertretung die Entlastung oder
spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe hierzu schriftlich
anzugeben.
Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M - V der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben .
Die Bürgermeisterin unterliegt lt.
Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M - V .Er hat die Leitung der Sitzung für
diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu
übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen .
Der Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes Stralendorf
empfiehlt der Gemeindevertretung die Jahresrechnung für das Jahr 1999 zu
beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen .
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung
1999, die über - und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 1999 und
bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0