Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Im § 16 (1) des Kita Gesetzes Mecklenburg - Vorpommern vom 11.12.1995 ist geregelt, dass per Rechtsordnung die Regelkosten jährlich neu angepaßt werden.

In der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten)

vom 16.11.1999 werden in § 8 die Regelkosten festgesetzt und in § 10 die Beteiligung der

Personenberechtigten an den Regelkosten.

Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die Betreuung" in der Satzung für die Kita anzupassen.

Aus Praktikabilitätsgründen ist es ratsam die inzwischen mehrfache Satzungsänderung und

damit erschwerten Handhabung neu zu verfassen.

Die Ermächtigung zur Neufassung wurde in der 4. Änderung unter Artikel 2 vom 15.01.1999 gegeben.

 

Beschluß:

Die Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen zu .

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen                                             0