Sitzung: 01.02.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/002
Sach-
und Rechtslage:
Im § 16
(1) des Kita Gesetzes Mecklenburg - Vorpommern vom 11.12.1995 ist geregelt,
dass per Rechtsordnung die Regelkosten jährlich neu angepaßt werden.
In der
Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten)
vom
16.11.1999 werden in § 8 die Regelkosten festgesetzt und in § 10 die
Beteiligung der
Personenberechtigten
an den Regelkosten.
Auf
dieser Grundlage ist die "Gebühr für die Betreuung" in der Satzung
für die Kita anzupassen.
Aus
Praktikabilitätsgründen ist es ratsam die inzwischen mehrfache Satzungsänderung
und
damit
erschwerten Handhabung neu zu verfassen.
Die
Ermächtigung zur Neufassung wurde in der 4. Änderung unter Artikel 2 vom
15.01.1999 gegeben.
Beschluß:
Die
Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung der
Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Holthusen zu .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen 0