Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja - Stimmen

Beschluß:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für

 

            den Gemeindewehrführer            160,00 DM

            den Stellvertreter                          80,00 DM

            den Jugendwart                            80,00 DM

            den Gerätewart                            50,00 DM

           

Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             9

Davon stimmberechtigt:                                        9

Ja-Stimmen:                                                        9

Nein-Stimmen:                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                          0

Ungültige Stimmen:                                              0