Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Von der Firma Landtechnik Service Thomas Klerch wurde der Gemeinde ein Mähwerk angeboten und zur Erprobung bereit gestellt. Dieses Gerät hat sich in der Anwendung bewährt. Im Bereich der Gemeinde sind vom Gemeindearbeiter riesige Flächen zu mähen, die mit der vorhandenen Technik nicht bewältigt werden können. Die Anschaffung des angebotenen Mähwerkes ist unbedingt erforderlich. Die Kosten betragen 4.435,84 EUR.

Diese Mittel stehen im Vermögenshaushalt nicht vollständig zur Verfügung. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 KV M-V müssen überplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar sein. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.93500. Es sind noch 2431,60 € verfügbar, der Restbetrag in Höhe von 2.004,24 € wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.435,84 € zur Beschaffung eines neuen Mähwerkes.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Thomas Klerch von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0