Sitzung: 15.09.2005 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2005/ROG/121
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Von der Firma Landtechnik Service Thomas Klerch
wurde der Gemeinde ein Mähwerk angeboten und zur Erprobung bereit gestellt.
Dieses Gerät hat sich in der Anwendung bewährt. Im Bereich der Gemeinde sind
vom Gemeindearbeiter riesige Flächen zu mähen, die mit der vorhandenen Technik
nicht bewältigt werden können. Die Anschaffung des angebotenen Mähwerkes ist
unbedingt erforderlich. Die Kosten betragen 4.435,84 EUR.
Diese Mittel stehen im Vermögenshaushalt nicht
vollständig zur Verfügung. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach
§ 52 KV M-V müssen überplanmäßige Ausgaben unvorhersehbar und unabweisbar sein.
Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.63000.93500. Es sind noch 2431,60 € verfügbar, der Restbetrag
in Höhe von 2.004,24 € wird vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
4.435,84 € zur Beschaffung eines neuen Mähwerkes.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Thomas
Klerch von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0