Sitzung: 31.08.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2005/PAM/408
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Kirchgemeinde Pampow plant die Restaurierung
der Orgel. Die Kirchgemeinde bittet die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
um eine finanzielle Unterstützung.
Die Gemeinde hat einen Zuschuss von 5.000,00 € in
den Haushalt eingestellt. Die Ausgabe erfolgt über die Haushaltsstelle
3.3700.71700. Da die Kosten höher geworden sind, wird sich die Gemeinde mit
5.700 € beteiligen.
Es handelt sich hierbei bei 700 € um eine
überplanmäßige Ausgabe gem. § 52 Kommunalverfassung M/V.
Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige
Ausgabe werden als gegeben angenommen.
Die Ausgabe wird vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 5.700,- € an die Kirchgemeinde
Pampow für die Restaurierung der Orgel.
Die Gemeindevertretung beschließt die
überplanmäßige Ausgabe von 700 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0