Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Kirchgemeinde Pampow plant die Restaurierung der Orgel. Die Kirchgemeinde bittet die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow um eine finanzielle Unterstützung.

Die Gemeinde hat einen Zuschuss von 5.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Die Ausgabe erfolgt über die Haushaltsstelle 3.3700.71700. Da die Kosten höher geworden sind, wird sich die Gemeinde mit 5.700 € beteiligen.

Es handelt sich hierbei bei 700 € um eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 52 Kommunalverfassung M/V.

Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe werden als gegeben angenommen.

Die Ausgabe wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 5.700,- € an die Kirchgemeinde Pampow für die Restaurierung der Orgel.

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 700 €.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0