Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Gemeinden können Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetzes und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung regeln ( § 2 Kommunalverfassung M-V ). Gemeinden können nach § 5  KV – M- V

Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln .

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Warsow erläßt die Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Warsow – Baumschutzsatzung – T extteil lt. Anlage.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0