Sitzung: 08.09.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/WAR/164
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Gemeinden können Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetzes und unter Berücksichtigung ihrer
Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung regeln ( § 2 Kommunalverfassung M-V
). Gemeinden können nach § 5 KV – M- V
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch
Satzung regeln .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow erläßt die Satzung
zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Warsow – Baumschutzsatzung – T extteil lt.
Anlage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0