Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hatte vor Jahren einen Antrag auf Förderung der Errichtung einer Skaterbahn sowie einer Basketballanlage beim Amt für Landwirtschaft gestellt. Im August 2005 stehen plötzlich Fördermittel zur Verfügung. Der alte Antrag der Gemeinde Warsow muss wegen der inzwischen fertiggestellten Skaterbahn und Basketballanlage konkretisiert werden. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales befasste sich am 18.08.2005 mit diesem Thema und ist zu folgender Entscheidung gekommen:

  1. Ergänzung von Spielgeräten auf dem Spielplatz des Kindergartens

Zweierwippe, Klettergerüst, Kettensteg, Ergänzung des großen Spielgerätes mit einem Turm und Brücke. Kosten etwa 4.580,84 €

  1. Bolzplatz Kothendorf – Errichtung einer Volleyballanlage, Aufstellen von zwei Kleinfeldfußballtoren, 1 Federwipptier. – Kosten: etwa 3.492,76 €
  2. Spielplatz Sudeblick – Errichtung des Spielgerätes Turm mit Rutsche und Reckstange sowie 2 Federwipptiere – Kosten: etwa 3.600,00 €
  3. 2 Bänke für die Sportanlage in Warsow – Bank “Parchim” mit Lehne

       Kosten: etwa 884,00 €

Ein formloser Antrag mit vorgenannten Geräten und Kosten wurde beim Amt für Landwirtschaft eingereicht. Diese Kosten sind auch Grundlage für den Beschluss, welcher eine Anlage für den neuen Antrag entsprechend der Richtlinie bildet.

Gemäß der Richtlinie hat der Antragsteller die Co-finanzierung sicher zu stellen. Eine Förderung von maximal 80 % ist möglich. Auf Empfehlung des Ausschusses soll es nur einen Lieferanten für alle Spiel- und Sportgeräte geben. Deshalb werden zur Zeit weitere Angebote eingeholt, um bei Bewilligung zügig den Auftrag auslösen zu können.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Warsow beschließt die Übernahme der Co-Finanzierung für den gestellten Antrag entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume. Der Umfang der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf etwa 12.557,60 €. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0