Sitzung: 08.09.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2005/WAR/162
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hatte vor Jahren einen Antrag
auf Förderung der Errichtung einer Skaterbahn sowie einer Basketballanlage beim
Amt für Landwirtschaft gestellt. Im August 2005 stehen plötzlich Fördermittel
zur Verfügung. Der alte Antrag der Gemeinde Warsow muss wegen der inzwischen
fertiggestellten Skaterbahn und Basketballanlage konkretisiert werden. Der
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales befasste sich am
18.08.2005 mit diesem Thema und ist zu folgender Entscheidung gekommen:
- Ergänzung
von Spielgeräten auf dem Spielplatz des Kindergartens
Zweierwippe, Klettergerüst, Kettensteg, Ergänzung
des großen Spielgerätes mit einem Turm und Brücke. Kosten etwa 4.580,84 €
- Bolzplatz
Kothendorf – Errichtung einer Volleyballanlage, Aufstellen von zwei
Kleinfeldfußballtoren, 1 Federwipptier. – Kosten: etwa 3.492,76 €
- Spielplatz
Sudeblick – Errichtung des Spielgerätes Turm mit Rutsche und Reckstange
sowie 2 Federwipptiere – Kosten: etwa 3.600,00 €
- 2
Bänke für die Sportanlage in Warsow – Bank “Parchim” mit Lehne
Kosten: etwa 884,00 €
Ein formloser Antrag mit vorgenannten Geräten und
Kosten wurde beim Amt für Landwirtschaft eingereicht. Diese Kosten sind auch
Grundlage für den Beschluss, welcher eine Anlage für den neuen Antrag
entsprechend der Richtlinie bildet.
Gemäß der Richtlinie hat der Antragsteller die
Co-finanzierung sicher zu stellen. Eine Förderung von maximal 80 % ist möglich.
Auf Empfehlung des Ausschusses soll es nur einen Lieferanten für alle Spiel-
und Sportgeräte geben. Deshalb werden zur Zeit weitere Angebote eingeholt, um bei
Bewilligung zügig den Auftrag auslösen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Warsow beschließt die Übernahme der
Co-Finanzierung für den gestellten Antrag entsprechend der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Entwicklung der ländlichen
Räume. Der Umfang der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf etwa 12.557,60 €. Die
notwendigen Haushaltsmittel stehen als Haushaltsreste im Haushalt zur
Verfügung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0