Sitzung: 07.12.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/050
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Innenminister des Landes M-V hat am 7. September
2000 eine Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der
Freiwilligen Feuerwehren (FFw EntschVO M-V) GVOBl M-V Nr. 17 in Kraft gesetzt.
Die bisher bestehende Verordnung ist aufgehoben.
Die Gemeindevertretung ist aufgefordert, über die
Entschädigungshöhe neu zu befinden. Wir bitten um Beachtung des § 2 Abs. 1 bis
3 und § 4 Abs. 2. Finanzielle Auswirkung: siehe Anlage
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die
Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 80% des Höchstsatzes der gültigen
Entschädigungsverordnung für
den
Gemeindewehrführer
den
Stellvertreter.
Für den
Jugendwart werden monatlich 80,00 DM gezahlt,
Für den
Gerätewart werden monatlich 50,00 DM gezahlt.
Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0