Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Hofstraße und dem Steinweg befand sich ein Wegeflurstück, welches durch die Landwirtschaft bewirtschaftet wurde. Nach der Schaffung des neuen B – Plangebietes ”Immenhorst” wurde von einigen Bürgern der Wunsch geäußert, diesen Weg wiederherzustellen, um eine bessere Verbindung zu den Naherholungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Es wurde angeregt den Weg auf einer Länge von 350 m und einer Breite von 3.50 m mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke auszubauen.

Für diese Maßnahme ist eine Planung erforderlich. Das Ingenieurbüro M + S in Pampow könnte den Auftrag erhalten. Die Planungskosten werden ca. 1.500 € betragen.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen ca. 15.000,00 EURO.

Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 52 Kommunalverfassung M/V.

Die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Ausgabe werden als gegeben angenommen.

Die Ausgabe wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den Ausbau der Verlängerung Hofstraße zum Steinweg.

2.       Der Planungsauftrag soll an das Ingenieurbüro M + S in Pampow vergeben werden.

3.       Der 1. Stellvertretene Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

4.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 15.000,00 €.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                        Herr Hartwich Schulz, Herr Jörg Schulz, Frau Maync

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10        

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0