Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat am 13.04.2005 die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 15 und die Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Es wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Anlage beigefügt wird.

Der Bebauungsplan soll nach der erneuten öffentlichen Auslegung geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plan Nr. 15 ”Dorfkern Pampow” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     - siehe Anlage

     Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend Anlage 1.

 

2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung sind gemäß § 3 Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0