Sitzung: 07.12.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder
spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe hierzu schriftlich
anzuzeigen.
Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung
ist gem. § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen
und öffentlich bekanntzugeben.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht
bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die
Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt der
Gemeindevertretung die Jahresrechnung für das Jahr 1999 zu beschließen und dem
Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung
1999, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 1999 und
bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0