Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat am 24.11.2004 die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 und die Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Anlage beigefügt wird.

 

Der Bebauungsplan kann nach dem Satzungsbeschluss in Kraft gesetzt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Plan Nr. 10 ”Am Immenhorst” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

     - siehe Anlage

     Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend Anlage 1.

 

2.  Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des B-Plan Nr. 10 ”Am Immenhorst” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0