Sitzung: 07.07.2005 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2005/STR/272
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes
(KiföG) zum 01.08.2004 wurde die Beteiligung des Landes, des öffentlichen Trägers
der Jugendhilfe ( i.d.R. der Landkreis), der Kommunen und der Eltern an den
Kosten der Kindertagesstätten neu geregelt. Das hat zur Folge, dass sich die
gemeindlichen Anteile für die einzelnen Einrichtungen in der Höhe
unterscheiden. Und somit auch die Elternbeiträge. Da die Kindertagesstätten
ihre Leistungen in unterschiedlicher Qualität erbringen, ist es durchaus
gerechtfertigt, dass sich die Platzkosten der einzelnen Träger in der Höhe
voneinander unterscheiden.
Im KiföG § 20 wird die finanzielle Beteiligung
der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts geregelt. Dieser lautet: “Soweit der
Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer
Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem
jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2
gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.”
Der gemeindliche Anteil der Gemeinde Stralendorf
im Jahr 2005 laut Leistungsvertrag für die kommunale Einrichtung “Regenbogen”
beträgt:
Krippe ganztags 190,92
€
Kindergarten ganztags 93,80 €
Hort ganztags 50,65 €
Aus der Gemeinde Stralendorf besuchen 15 Kinder
eine Einrichtung in Schwerin. In den Kindertagesstätteneinrichtungen in
Schwerin wurden die Platzkosten zum 01.04.2005 neu festgelegt. Für das I.
Quartal 2005 bestand eine Übergangsregelung. Der § 21 des KiföG’s regelt den
Elternbeitrag. Der § 21 Abs. 3 lautet: “ Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten
zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder
Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen
Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt.”
Gemäß § 3 Abs 6 des KiföG’s haben Eltern ein
Wunsch- und Wahlrecht.
Es wird empfohlen, dass der kommunale Anteil für
die Kindertagesstätten außerhalb der Gemeinde, die von Kindern der Gemeinde
Stralendorf genutzt werden, festgelegt wird.
Bisher liegt kein Antrag zur Übernahme der
Mehrkosten vor.
Beschlussvorschlag:
1. Kann in der eigenen Kita ”Regenbogen” kein Platz angeboten werden, zahlt die Gemeinde Stralendorf die Gemeindeanteile so wie sie anfallen, entsprechend des § 20 des KiföG’s zu 50 %. Vorrangig müssen dann freie Plätze innerhalb des Amtsbereiches Stralendorf genutzt werden.
2.
Innerhalb
des Amtsbereiches Stralendorf zahlt die Gemeinde Stralendorf die
Gemeindeanteile so wie sie anfallen, entsprechend § 20 des KiföG’s zu 50 %.
3.
Vom Wunsch-
und Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht, wenn kein Antrag vorrangig in der Kita
”Regenbogen” in Stralendorf sowie zweitrangig in einer Kita des Amtsbereiches
gestellt wurde, sondern die Eltern sich eine Einrichtung außerhalb des
Amtsbereiches gesucht haben. Wunsch- und Wahlrecht bedeuten, wenn Eltern freiwillig
irgendeine Einrichtung ( z.B. mit einem besonderen pädagogischen Profil
Montessori, Waldorf, konfessionelle Kita) wählten. In diesem Fall zahlt die
Gemeinde Stralendorf den Gemeindeanteil, den sie in ihrer Einrichtung
”Regenbogen”, entsprechend gültigem Leistungsvertrag, hätte zahlen müssen. Die
Eltern zahlen die Mehrkosten.
4.
Für
behinderte Kinder, die in einer integrativen Einrichtung betreut werden müssen,
zahlt die Gemeinde Stralendorf die Anteile so wie sie anfallen,
entsprechend des § 20 des KiföG’s
zu 50 %.
5.
Die
beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, als
in der Kita ”Regenbogen”, zahlt die Gemeinde Stralendorf nicht mehr als die
Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.
6.
Der
Beschluss gilt vom 01.08.2005 entsprechend dem jeweils geltendem
Leistungsvertrag.
Finanzielle Auswirkungen
Aus der Gemeinde Stralendorf besuchen zurzeit 15 Kinder eine Kindertagesstätte in Schwerin. Wir haben bei einer 50% Zahlung gemäß § 20 des KiföG’s monatliche Mehrkosten je Platz von 6,42 € bis 63,56 € zu verzeichnen. Im Juni 2005 würde die Gemeinde Stralendorf 345,97 € zusätzliche Kosten haben. Einige Einrichtungen in Schwerin sind günstiger als die Kita “Regenbogen” in Stralendorf. Dabei tritt eine Ersparnis in Höhe von monatlich 19,23 € ein.
Die finanzielle Auswirkung beruht auf dem jetzigen Wissensstand und kann sich durch Änderung in der Betreuungsart, sowie der Zeit der Betreuung, sowie durch Neuanmeldung und Abmeldungen ständig ändern.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0