Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes (KiföG) zum 01.08.2004 wurde die Beteiligung des Landes, des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ( i.d.R. der Landkreis), der Kommunen und der Eltern an den Kosten der Kindertagesstätten neu geregelt. Das hat zur Folge, dass sich die gemeindlichen Anteile für die einzelnen Einrichtungen in der Höhe unterscheiden. Und somit auch die Elternbeiträge. Da die Kindertagesstätten ihre Leistungen in unterschiedlicher Qualität erbringen, ist es durchaus gerechtfertigt, dass sich die Platzkosten der einzelnen Träger in der Höhe voneinander unterscheiden.

Im KiföG § 20 wird die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts geregelt. Dieser lautet: “Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen.”

Der gemeindliche Anteil der Gemeinde Stralendorf im Jahr 2005 laut Leistungsvertrag für die kommunale Einrichtung “Regenbogen” beträgt:

Krippe ganztags                         190,92 €

Kindergarten ganztags                  93,80 €

Hort ganztags                              50,65 €

Aus der Gemeinde Stralendorf besuchen 15 Kinder eine Einrichtung in Schwerin. In den Kindertagesstätteneinrichtungen in Schwerin wurden die Platzkosten zum 01.04.2005 neu festgelegt. Für das I. Quartal 2005 bestand eine Übergangsregelung. Der § 21 des KiföG’s regelt den Elternbeitrag. Der § 21 Abs. 3 lautet: “ Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt.”

Gemäß § 3 Abs 6 des KiföG’s haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht.

Es wird empfohlen, dass der kommunale Anteil für die Kindertagesstätten außerhalb der Gemeinde, die von Kindern der Gemeinde Stralendorf genutzt werden, festgelegt wird.

Bisher liegt kein Antrag zur Übernahme der Mehrkosten vor.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Kann in der eigenen Kita ”Regenbogen” kein Platz angeboten werden, zahlt die Gemeinde Stralendorf die Gemeindeanteile so wie sie anfallen, entsprechend des § 20 des KiföG’s zu 50 %. Vorrangig müssen dann freie Plätze innerhalb des Amtsbereiches Stralendorf genutzt werden.

2.       Innerhalb des Amtsbereiches Stralendorf zahlt die Gemeinde Stralendorf die Gemeindeanteile so wie sie anfallen, entsprechend § 20 des KiföG’s zu 50 %.

3.       Vom Wunsch- und Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht, wenn kein Antrag vorrangig in der Kita ”Regenbogen” in Stralendorf sowie zweitrangig in einer Kita des Amtsbereiches gestellt wurde, sondern die Eltern sich eine Einrichtung außerhalb des Amtsbereiches gesucht haben. Wunsch- und Wahlrecht bedeuten, wenn Eltern freiwillig irgendeine Einrichtung ( z.B. mit einem besonderen pädagogischen Profil Montessori, Waldorf, konfessionelle Kita) wählten. In diesem Fall zahlt die Gemeinde Stralendorf den Gemeindeanteil, den sie in ihrer Einrichtung ”Regenbogen”, entsprechend gültigem Leistungsvertrag, hätte zahlen müssen. Die Eltern zahlen die Mehrkosten.

4.       Für behinderte Kinder, die in einer integrativen Einrichtung betreut werden müssen, zahlt die Gemeinde Stralendorf die Anteile so wie sie anfallen, entsprechend des § 20 des KiföG’s

     zu 50 %.

5.       Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, als in der Kita ”Regenbogen”, zahlt die Gemeinde Stralendorf nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.

6.       Der Beschluss gilt vom 01.08.2005 entsprechend dem jeweils geltendem Leistungsvertrag.

 

Finanzielle Auswirkungen

Aus der Gemeinde Stralendorf besuchen zurzeit 15 Kinder eine Kindertagesstätte in Schwerin. Wir haben bei einer 50% Zahlung gemäß § 20 des KiföG’s monatliche Mehrkosten je Platz von 6,42 € bis 63,56 € zu verzeichnen. Im Juni 2005 würde die Gemeinde Stralendorf 345,97 € zusätzliche Kosten haben. Einige Einrichtungen in Schwerin sind günstiger als die Kita “Regenbogen” in Stralendorf. Dabei tritt eine Ersparnis in Höhe von monatlich 19,23 € ein.

Die finanzielle Auswirkung beruht auf dem jetzigen Wissensstand und kann sich durch Änderung in der Betreuungsart, sowie der Zeit der Betreuung, sowie durch Neuanmeldung und Abmeldungen ständig ändern.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0