Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt den Erlass der Satzung zum Schutz der Bäume für das Gemeindegebiet Holthusen.
Nach Aufhebung der Gehölzschutzverordnung des Landkreises Ludwigslust möchte die Gemeinde für den jeweiligen Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Gemeindegebietes detaillierte Regeln für den Schutz der Bäume aufstellen. Die Zuständigkeit für den Aussenbereich bleibt hiervon unberührt, da sie nach dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde liegt.
Der Bauausschuss hat nach intensiver Beratung den vorliegenden Satzungsentwurf erarbeitet,
und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die
“Satzung zum Schutz der Bäume für die Gemeinde
Holthusen”.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0