Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am 21.
Juli 1997 teilte die Gemeinde dem Landkreis u. a. mit, dass die Durchgängigkeit
des Rosenweges zum 31. Dezember 1997 gewährleistet wird. Aus verschiedenen
Gründen konnte diese Maßnahme nicht realisiert werden. Im Zusammenhang mit dem
Bauantrag der Bauherren Härtig und Schliese wurde seitens des Landratsamtes
nachgefragt, wie die weitere Gestaltung des Weges vorgesehen ist.
Am 13.
Januar 2000 wurde darauf in Abstimmung mit dem Bauausschuss mitgeteilt, dass
der Weg nicht mehr als Durchgangsstraße fungieren soll und im hinteren Teil des
Weges eine Wendemöglichkeit geschaffen wird. Das war die Basis für die
Genehmigung des Bauantrages der o. g. Bauherren. Im Sinne einer Verkehrsberuhigung
sollte die Gemeindevertretung diese Lösung bevorzugen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt, dass der Rosenweg als Sackgasse definiert wird.
2. Der
bereits überbaute Teil des Rosenweges wird dem gegenwärtigen Nutzer zur
Pacht/zum Kauf angeboten.
3. Der
Beschluß Nr. 97/03/409 vom 23. Oktober 1997 der Gemeindevertretung Pampow wird
aufgehoben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0