Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Als
Voraussetzung für die Genehmigung der B-Pläne Nr. 11, 12 und 13 sowie die
Änderung der B-Pläne 1 und 4 bedarf es einer 2. Änderung des F-Planes der
Gemeinde.
Der am 3.
November 1999 gefaßte Beschluß zur 2. Änderung erfaßt nicht alle
Entwicklungsziele der Gemeinde Pampow und berücksichtigt nicht die neuen
Entwicklungsvorgaben durch das Amt für Raumordnung.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow faßt den Beschluß über die Aufstellung
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderungen sind der beigefügten
Planskizzen zu entnehmen.
2. Der
Beschluß ist nach § 2 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3. Die
Planungsabsicht ist dem Landkreis Ludwigslust, Fachdienst Bauleitplanung und
dem Amt für Raumordnung mitzuteilen.
4. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in geeigneter Weise
durchgeführt werden.
5. Mit
der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Ing.-Ges. Masuch & Olbrisch
beauftragt werden.
6. Der
Beschluß Nr. 99/03/18 vom 3. November 1999 wird aufgehoben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0