Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Als Voraussetzung für die Genehmigung der B-Pläne Nr. 11, 12 und 13 sowie die Änderung der B-Pläne 1 und 4 bedarf es einer 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde.

Der am 3. November 1999 gefaßte Beschluß zur 2. Änderung erfaßt nicht alle Entwicklungsziele der Gemeinde Pampow und berücksichtigt nicht die neuen Entwicklungsvorgaben durch das Amt für Raumordnung.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow faßt den Beschluß über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderungen sind der beigefügten Planskizzen zu entnehmen.

2.   Der Beschluß ist nach § 2 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3.   Die Planungsabsicht ist dem Landkreis Ludwigslust, Fachdienst Bauleitplanung und dem Amt für Raumordnung mitzuteilen.

4.   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in geeigneter Weise durchgeführt werden.

5.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Ing.-Ges. Masuch & Olbrisch beauftragt werden.

6.   Der Beschluß Nr. 99/03/18 vom 3. November 1999 wird aufgehoben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10        

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0