Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Auf Antrag der Firma Rohde Immobilien vom 22. Mai 2000 beschloß die Gemeindevertretung am 19. Juli 2000 den Entwurf zur Änderung der Satzung bezogen auf die Veränderung der Baugrenze zwischen dem Flurstück 175/13 und 175/7. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte durch Auslegung vom 30. August 2000 bis zum 2. Oktober 2000 nach § 3 Abs. 2 BauGB. Als Träger öffentlicher Belange wurde auf Grund der Geringfügigkeit der Änderung mit Schreiben vom 10. August 2000 nur das Landratsamt mit seinen Dienststellen beteiligt.

Während der Betroffenenbeteiligung gab es weder Hinweise noch Bedenken. Die Ergebnisse der TÖB-Beteiligung werden als Anhang beigefügt einschl. des Abwägungsvorschlages.

 

Beschlußvorschlag:

1.   Die Abwägung wird entsprechend dem Vorschlag bestätigt und beschlossen.

2.   Das Ergebnis der Abwägung ist dem Landratsamt, FD Bauleitplanung, mitzuteilen.

3.   Die Änderung der Satzung nach § 13 BauGB wird entsprechend dem Entwurf, der Gegenstand des Beschlusses Nr. 2000/PAM/070 vom 19. Juli 2000 war, als Satzung beschlossen.

4.   Der Beschluß ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow bekannt zu machen und die Satzung ist in Kraft zu setzen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0