Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Auf
Antrag der Firma Rohde Immobilien vom 22. Mai 2000 beschloß die
Gemeindevertretung am 19. Juli 2000 den Entwurf zur Änderung der Satzung
bezogen auf die Veränderung der Baugrenze zwischen dem Flurstück 175/13 und
175/7. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte durch Auslegung vom 30. August 2000
bis zum 2. Oktober 2000 nach § 3 Abs. 2 BauGB. Als Träger öffentlicher Belange
wurde auf Grund der Geringfügigkeit der Änderung mit Schreiben vom 10. August
2000 nur das Landratsamt mit seinen Dienststellen beteiligt.
Während
der Betroffenenbeteiligung gab es weder Hinweise noch Bedenken. Die Ergebnisse
der TÖB-Beteiligung werden als Anhang beigefügt einschl. des
Abwägungsvorschlages.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Abwägung wird entsprechend dem Vorschlag bestätigt und beschlossen.
2. Das
Ergebnis der Abwägung ist dem Landratsamt, FD Bauleitplanung, mitzuteilen.
3. Die
Änderung der Satzung nach § 13 BauGB wird entsprechend dem Entwurf, der
Gegenstand des Beschlusses Nr. 2000/PAM/070 vom 19. Juli 2000 war, als Satzung
beschlossen.
4. Der
Beschluß ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow bekannt zu
machen und die Satzung ist in Kraft zu setzen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0