Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Aufgrund von Änderungsabsichten wird die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holthusen aufgestellt. Ursprünglich wurde das Verfahren mit dem Ziel der planungsrechtlichen Regelung für Einzelhandel und im Zusammenhang mit laufenden verbindlichen Bauleitplanungen begonnen. Nunmehr wurden einzelne Punkte abgearbeitet. Änderungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der Ausweisung von Wohnbauflächen bei Buchholz, der Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen, der Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflächen, der Präzisierung von Flächenausweisungen in der Ortslage Holthusen. Für das Verfahren auf der Grundlage des BauGB in der bis zum 20.07.2004 geltenden Fassung laut Überleitungsvorschrift wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Auf der Grundlage des Beschlusses sind Bürger und Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, bevor Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss gefasst werden können.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die öffentliche Auslegung gebilligt.

 

3.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.

 

4.       Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.

 

5.       Die Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0