Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Herr Evers beanstandet die Erstellung der Beschlüsse durch das Bauamt.

Erst nach Absprache durch Herrn Evers mit Froese wurden die Beschlüsse

in die jetzige Form gebracht.

 

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße und in der Straße am Brückenberg in Kothendorf befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Am neugebauten Wirtschaftsweg vom Brückenberg bis zum ehemaligen LPG-Verwaltungsgebäude ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden.

Im Bauausschuss wurde darüber beraten und es wird befürwortet, dass im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerungsförderung im Bodenordnungsverfahren (BOV) Warsow ein Antrag auf Aufnahme des Neubaus der Straßenbeleuchtung an eben genannten Straßen bzw. Wegeabschnitten in Kothendorf in den Maßnahmeplan und ein Antrag auf Förderung desselben an das Amt für Landwirtschaft Wittenburg gestellt wird.

Der 30%-ige Eigenanteil ist von der Gemeinde zu tragen. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 45.000,00 € - Eigenanteil ca. 13.500,00 €.

Da noch nicht bekannt ist ob und wann die Maßnahme durchgeführt werden kann, sind genauere Kostenangaben nicht möglich. Vor Ausschreibung der Maßnahme kann die Gemeinde noch einmal entscheiden ob es durchgeführt werden soll oder nicht.

Dieser Beschluss ist vorrangig für die Aufnahme in den Maßnahmeplan erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage einen Antrag beim Amt für Landwirtschaft Wittenburg auf Aufnahme des Neubaus der Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße, der Straße am Brückenberg und dem Wirtschaftsweg vom Brückenberg bis zum ehemal. LPG-Verwaltungsgebäude in den Maßnahmeplan des BOV Warsow zu stellen und anschließend einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Der 30%-ige Eigenanteil in Höhe von ca. 13.500,00 € wird von der Gemeinde getragen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0