Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Anwohner des Gartenweges beschweren sich gehäuft über die Situation auf den Gemeindeflächen hinter der Wohnbebauung Gartenweg. Die als Spiel-und Bolzplatz hergerichteten Flächen sind als solche nicht mehr erkennbar. Durch Vandalismus ist großer Schaden entstanden. Die Geräte wurden zweckentfremdet verwendet und entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Der einfache Ersatz ist nicht ausreichend. Zur Herstellung geordneter Verhältnisse muß die Fläche insgesamt in Nutzungszonen aufgeteilt werden. Die Beschwerden der Anwohner beziehen sich auf die Parkplatzsituation und die unbefugte Nutzung der Flächen durch Jugendliche in den Abend-und Nachtstunden. Der hier vorhandene Lärm kann nicht mehr als sozialadäquat betrachtet werden und kann somit Rechtsstreitigkeiten auslösen. Erste Ankündigungen von Bürgern, eine Sammelklage einzureichen, sind bereits vorhanden.

Diese Situation darf nicht eskalieren. Deshalb wird umgehend die Neuordnung der Flächen vorgenommen. Die dann vorhandenen unterschiedlichen Nutzungszonen werden durch Zäune, die täglich um 20.00 Uhr geschlossen werden, geschützt.

Den Schließdienst übernimmt der MSV Pampow, da ohnehin das Vereinsgebäude abends gesichert werden muß.Die Abstimmung ist bereits erfolgt. Mit dem MSV Pampow wird auch über die Einrichtung eines Ordnerdienstes bei Veranstaltungen beraten. Diese müssen das geordnete Parken organisieren.

Die notwendigen Kosten werden auf 60.000,--€ geschätzt und müssen als außerplanmäßige Ausgabe vorgesehen werden.

Die vorhandenen Entsorgungssysteme für ”grüne Punkt” Abfälle sind weitere Beschwerdepunkte. Die Gemeinde wird einen zentralen Entsorgungsplatz zur Aufstellung der Systeme nach Fertigstellung der Umgehungsstraße am Fährweg einrichten dazu ist die Errichtung einer Pflasterfläche von ca. 150 m² notwendig. Diese wird mit ca. 10.000,--€ veranschlagt.

Die Kosten in Höhe von 70.000,- € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.95100  (Infrastrukturmaßnahme zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung).

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt zur Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf dem gemeindeigenen Gelände hinter der Wohnbebauung Gartenweg

neben dem MSV-Gebäude eine Neuaufteilung der Flächen in unterschiedliche Nutzungszonen vorzunehmen. Es ist ein Kinderspielplatz für Kinder bis 12 Jahre neu herzustellen. Weiterhin ist ein Spiel-und Bolzplatz für Kinder und Jugendliche anzulegen.

Es ist neben dem MSV-Gebäude Parkfläche über die gesamte Länge des bereits errichteten Zaunes parallel zum Bolzplatz herzustellen. Diese wird bei Spielbetrieb durch den MSV geöffnet und wird ansonsten geschlossen gehalten. Die einzelnen Nutzungszonen sind durch Zäune voneinander zu trennen. Die notwendige Beschilde-rung ist bei der Errichtung anzubringen.

 

Die Umsetzung der Entsorgungssysteme ”Grüner Punkt” erfolgt nach Schaffung einer zentralen Aufstellfläche für Entsorgungssysteme..

Der Bauausschuss wird dazu beraten und eine Festlegung treffen .

Dafür ist eine Pflasterfläche nach Fertigstellung der Umgehungsstraße am Fährweg anzulegen.

 

 

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 70.000,--€ für die Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände beläuft sich

Auf schätzungsweise 60.000,--€. Die Errichtung einer Pflasterfläche für den zentralen Entsorgungsplatz in Pamow am Fährweg muß mit ca.10.000,--€ eingeplant werden.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0