Sitzung: 08.06.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2005/PAM/395
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Anwohner des Gartenweges beschweren sich gehäuft
über die Situation auf den Gemeindeflächen hinter der Wohnbebauung Gartenweg.
Die als Spiel-und Bolzplatz hergerichteten Flächen sind als solche nicht mehr
erkennbar. Durch Vandalismus ist großer Schaden entstanden. Die Geräte wurden
zweckentfremdet verwendet und entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften.
Der einfache Ersatz ist nicht ausreichend. Zur Herstellung geordneter
Verhältnisse muß die Fläche insgesamt in Nutzungszonen aufgeteilt werden. Die
Beschwerden der Anwohner beziehen sich auf die Parkplatzsituation und die
unbefugte Nutzung der Flächen durch Jugendliche in den Abend-und Nachtstunden.
Der hier vorhandene Lärm kann nicht mehr als sozialadäquat betrachtet werden
und kann somit Rechtsstreitigkeiten auslösen. Erste Ankündigungen von Bürgern,
eine Sammelklage einzureichen, sind bereits vorhanden.
Diese Situation darf nicht eskalieren. Deshalb
wird umgehend die Neuordnung der Flächen vorgenommen. Die dann vorhandenen
unterschiedlichen Nutzungszonen werden durch Zäune, die täglich um 20.00 Uhr
geschlossen werden, geschützt.
Den Schließdienst übernimmt der MSV Pampow, da
ohnehin das Vereinsgebäude abends gesichert werden muß.Die Abstimmung ist
bereits erfolgt. Mit dem MSV Pampow wird auch über die Einrichtung eines
Ordnerdienstes bei Veranstaltungen beraten. Diese müssen das geordnete Parken
organisieren.
Die notwendigen Kosten werden auf 60.000,--€
geschätzt und müssen als außerplanmäßige Ausgabe vorgesehen werden.
Die vorhandenen Entsorgungssysteme für ”grüne
Punkt” Abfälle sind weitere Beschwerdepunkte. Die Gemeinde wird einen zentralen
Entsorgungsplatz zur Aufstellung der Systeme nach Fertigstellung der
Umgehungsstraße am Fährweg einrichten dazu ist die Errichtung einer
Pflasterfläche von ca. 150 m² notwendig. Diese wird mit ca. 10.000,--€
veranschlagt.
Die Kosten in Höhe von 70.000,- € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.63000.95100
(Infrastrukturmaßnahme zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung).
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt zur
Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf dem gemeindeigenen
Gelände hinter der Wohnbebauung Gartenweg
neben dem MSV-Gebäude eine Neuaufteilung der
Flächen in unterschiedliche Nutzungszonen vorzunehmen. Es ist ein
Kinderspielplatz für Kinder bis 12 Jahre neu herzustellen. Weiterhin ist ein
Spiel-und Bolzplatz für Kinder und Jugendliche anzulegen.
Es ist neben dem MSV-Gebäude Parkfläche über die
gesamte Länge des bereits errichteten Zaunes parallel zum Bolzplatz
herzustellen. Diese wird bei Spielbetrieb durch den MSV geöffnet und wird
ansonsten geschlossen gehalten. Die einzelnen Nutzungszonen sind durch Zäune
voneinander zu trennen. Die notwendige Beschilde-rung ist bei der Errichtung
anzubringen.
Die Umsetzung der Entsorgungssysteme ”Grüner
Punkt” erfolgt nach Schaffung einer zentralen Aufstellfläche für
Entsorgungssysteme..
Der Bauausschuss wird dazu beraten und eine
Festlegung treffen .
Dafür ist eine Pflasterfläche nach Fertigstellung
der Umgehungsstraße am Fährweg anzulegen.
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe von 70.000,--€ für die Herstellung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände
beläuft sich
Auf schätzungsweise 60.000,--€. Die Errichtung einer Pflasterfläche für
den zentralen Entsorgungsplatz in Pamow am Fährweg muß mit ca.10.000,--€
eingeplant werden.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0