Sitzung: 08.06.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2005/PAM/394
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für das in der Anlage bezeichnete Gebiet ist eine
Bebauung ohne Bauleitplanung nicht möglich, da die untere Bauaufsichtsbehörde
eine Bebauung in 2. Reihe ablehnt. Eine Vorprägung der rückwärtigen
Wohnbebauung wird verneint.
Um in diesem Gebiet eine Bebauung zu ermöglichen
ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die Gemeinde trägt keine Planungskosten für
diesen Bebauungsplan.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet “Am Kegel”. Das Gebiet ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0