Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat am
13.04.2005 die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 15 und die Begründung
gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und ein Abwägungsvorschlag
erarbeitet, der in der Anlage beigefügt wird.
Der Bebauungsplan kann nach dem Satzungsbeschluss
in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plan Nr. 15 “Dorfkern Pampow” vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
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siehe Anlage
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2. Die Gemeindevertretung beschließt den B-Plan
Nr. 15 “Dorfkern Pampow” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben,
wo der B-Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Beschluß wird zurückgestellt.
Es ist zu prüfen inwieweit die Stallanlagen bzw. Haltung von Rindern
Bestandsschutz haben .
Planungsgrundsätze sind zu prüfen, das Bauamt wird
Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde halten., danach wird erneut über diesen
Beschluß beraten .