Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Winterdienstverträge für die Gemeinden des Amtes Stralendorf bestehen seit 1993 und sind inhaltlich überholt. Sie müssen an die veränderten Bedingungen in den Gemeinden angepaßt werden. Bei Winterdienstleistungen handelt es sich um eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, über deren Gestaltung jede Gemeinde individuell befinden kann. Die Gemeinde kann diese Aufgabe auch auf das Amt übertragen, um die ehrenamtliche Leitung der Gemeinde von den täglichen Aufgaben zu entlasten. Dazu ist die Willensbekundung der Gemeinde notwendig.

 

Das Amt kündigt zum vertraglichen Zeitpunkt (30.06.d.J.) die vorhandenen Winterdienstverträge.

 

Der Gemeinde ist es somit überlassen zu entscheiden, ob die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung bei der Gemeinde bleibt. Auch in diesem Fall muß die Auftragsvergabe durch eine Ausschreibung erfolgen.

 

Sollte die Gemeinde dem Amt die Durchführung des Winterdienstes per Beschluß übertragen, wird die Ausschreibung und Vertragsvergabe durch das Amt vorgenommen.

Auch die Durchführung des Winterdienstes wird dann durch das Amt begleitet.

 

Für die Durchführung des Winterdienstes gibt es kein Gesetz. Aus dem  Straßen- und Wegegesetz  M-V (StrWG M-V) § 50 ergibt sich die Räum- und Streupflicht der Gemeinden  zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit  nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit. Allerdings befreit mangelnde Leistungsfähigkeit die Gemeinden  als Straßenbaulastträger nicht von der Schadenshaftung. Die Gemeinde sollte sorgfältig abwägen,  in welchem Umfang sie Winterdienstleistungen erbringen will.

Das Amt berät im Einzelfall individuell. Die Orientierung an der Rechtssprechung ist gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Variante 1

Die Gemeinde Schossin beschließt die Übertragung der Winterdienstaufgaben für die Gemeinde Schossin auf das Amt (§ 127 Abs. 4 KV M-V). Der Umfang der Winterdienst-leistung ist mit der Gemeinde abzustimmen.

 

O D E R

 

Variante 2

Die Gemeinde Schossin führt den Winterdienst in eigener Regie durch. Die Ausschreibung muß im Sommer 2005 erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung Schossin stimmt der Variante 1 zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine

Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   5

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0