Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinden sind im Rahmen der Daseinsvorsorge
verpflichtet eine Feuerwehr zu unterhalten. Die Feuerwehr muß materiell so
ausgestattet werden, daß der vorbeugende und abwehrende Brandschutz in der
Gemeinde gesichert ist. Das verpflichtet die Gemeinden zur Vorhaltung der
notwendigen Ausstattung der Feuerwehr. Die materiellen Bedingungen in der
Gemeinde Pampow haben sich in den letzten Jahren durch die Errichtung des
Feuerwehrgerätehauses und die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges stark
verbessert. Die Ausstattung entspricht zur Zeit nicht mehr den Anforderungen.
Die Feuerwehr der Gemeinde Pampow ist als Stützpunktfeuerwehr eingestuft und
hat demzufolge andere Vorhaltungen zu treffen als eine Gemeindewehr.
Das vorhandene Fahrzeug W 50 ist aus dem Baujahr
1986 und stark reparatur-bedürftig.Die Kosten für die Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft sind nicht mehr zu beherrschen. Die Beschaffung eines
Neufahrzeuges ist dringend geboten. Das vorhandene Löschfahrzeug Mercedes TLF
16 / 25 wurde als generalüberholt gekauft und wurde ohne Fördermittel
angeschafft. Die Gemeinde hat jetzt Aussicht die Neubeschaffung mit
Fördermitteln vornehmen zu können. Dafür muß sie sich formell in einem Beschluß
dazu bekennen.
Die Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr
ist in der Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärke, die Gliederung und die
Mindestausrüstung öffentlicher Feuerwehren und Werkfeuerwehren
(Feuerwehr-Mindeststärken-Vorschrift) vom 8.Oktober 1992 definiert. Für die
Gemeinde Pampow bedeutet das folgende Mindestausstattung:
1
Löschgruppenfahrzeug LF 8 oder LF 16 bedingt
einsatzfähig
1
Tanklöschfahrzeug TLF 8 oder 16 vorhanden
1
Gerätewagen oder 1 Rüstwagen vorhanden
Die Neubeschaffung ist also nur als
Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
gemeindlichen Feuerwehr zu sehen. Es handelt sich nicht um eine luxuriöse
Ausstattung.
Unabhängig von der Beschaffung des Fahrzeuges für
Pampow muß über Veränderungen in der Feuerwehrstruktur in den Gemeinden des
Amtes Stralendorf beraten werden, um auf die veränderten Bedingungen in den
Feuerwehren reagieren zu können. Dazu ist das vorhandene Zukunftspapier
Feuerwehr, welches im Amt vorhanden ist, zu nutzen.
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe
gem. §52 KV M-V deren Voraussetzung als erfüllt angenommen werden.
Die Deckung der Gesamtausgabe von 175.400 EUR
erfolgt durch einen 25%-igen Zuschuß des Landkreises Ludwigslust ( 43.850 EUR)
und die Entnahme von Rücklagenmitteln der Gemeinde von 131.550 EUR.
Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle
3.13000.93510 (Beschaffung Löschfahrzeug) und ist zwingend im nächsten
Nachtragshaushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr und die
damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe gem. Sach-und Rechtslage.. Durch das
Amt ist der entsprechende Fördermittelantrag vorzubereiten.
Der Bürgermeister der Gemeinde Pampow wird
beauftragt, im Amtsentwicklungs-ausschuss und im Amtsausschuss die Position der
Gemeinde Pampow zur Organisation des Feuerwehrwesens im Amtsbereich
vorzutragen.
Der Bürgermeister bittet den LVB Herrn Lischtschenko, daß von Seiten des
Amtes eine
Beschlußvorlage für den Amtsausschuss vorbereitet wird .
In diesem
Beschluß soll die Summe festgelegt
werden, die das Amt Stralendorf der Gemeinde Pampow für das
o.g. Löschfahrzeug dazu gibt .
Die Gemeinde Pampow ist die
Stützpunktfeuerwehr des Amtes .
Dieses wurde vom Landkreis Ludwigslust so
festgelegt, deshalb ist es auch
verständlich das sich das Amt an
der Finanzierung beteiligt.
Die Gemeinde wird den Kaufpreis für das
Löschfahrzeug vor finanzieren.
Die Fördermittel vom Landkreis sind ebenfalls
umgehend vom Amt Stralendorf anzufordern .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0