Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat am 14.04.2004 die Auslegung des B-Plan Nr. 15 beschlossen. Der Entwurf soll nach der Auslegung geändert werden.

Es wird eine erneute Auslegung stattfinden.

Für die Erschließung des noch unbebauten Teilgebietes soll ein Erschließungsvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde geschlossen werden. Ziel dieses Erschließungsvertrages ist es die Gemeinde von Kosten freizuhalten.

Der Entwurf des Erschließungsvertrages wurde aus Musterverträgen erarbeitet und auf die besonderen Anforderungen des Gebietes angepasst.

Auf dem Gebiet des Erschließungsträgers befinden sich Regenwasserleitungen der Gemeinde. Aktuell wird ein Lageplan der vorhandenen Leitungen erarbeitet. Alle vorhandenen Leitungen sind zu sichern. Dieser Lageplan wird als Anlage zum Erschließungsvertrag erklärt. Der Gemeindevertretung wird dieser Plan nachgereicht.

 

Beschlussvorschlag:

Der als  Erschließungsvertrag wird bestätigt / wird mit folgenden Änderungen bestätigt.

Die Eintragung von Grunddienstbarkeiten für die vorhandenen Regenwasserleitungen sind Voraussetzung für die Zustimmung der Gemeindevertretung zum Erschließungsvertrag.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0