Sitzung: 31.05.2005 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2005/ZÜL/066
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die in der Gemeinde liegende Straße
Schmiedestraße ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des
Landes M-V ist diese Straße als Verkehrsfläche für die Gemeinde öffentlich zu
widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 wird folgende Verkehrsfläche im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Zülow unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße ”Schmiedestraße”
Gemarkung
Zülow, Flur 2, Flurstück
119/1 Straße
122/6
123/1
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem
Straßen- und Wegegesetz M-V gem. § 3 Nr. 3a als
-
Ortsstraße –
Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast
der Gemeinde Zülow und ist Eigentum der Gemeinde Zülow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0