Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt den Erlaß der Satzung zum Schutz der Bäume für das Gemeindegebiet. Nach Aufhebung der Satzung des Landkreises möchte die Gemeinde für den Innenbereich des Gemeindegebietes detaillierte Regeln zum Baumschutz aufstellen. Die Zuständigkeit im Naturschutz für den Aussenbereich liegt weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde.

Der Entwurf der Baumschutzsatzung orientiert sich weitgehend an dem vom Landkreis Ludwigslust empfohlenen Musterentwurf des Landkreises Ludwigslust.

Vor der Beschlußfassung sollte nochmals über den § 4 Abs.5 und Abs. 8 beraten werden. Sollte die Beschlußfassung in der Entwurfsform erfolgen ergeben sich bei der Durchsetzung im Gemeindegebiet Diskrepanzen.

Die Folge wäre, daß auf dem Dorfplatz das jährliche Herbstfeuer nicht mehr stattfinden dürfte. Für die Bürger am Dorfplatz, Buchholzer Straße und Buchholzer Weg wäre das Parken vor den Grundstücken ausgeschlossen. Der Spielplatz des Kindergartens befindet sich komplett unter Bäumen und in deren Wurzelbereich.

Es ist nicht zu empfehlen hier mit Ausnahmeregelungen zu arbeiten, da die Begründung für die Aufhebung der Baumschutzsatzung im Bürokratieabbau liegt. Die Gemeinde schafft so wieder zusätzliche Antragsverfahren für den Bürger. Die erfolgreiche Umsetzung einer Satzung setzt auch die Akzeptanz durch den Bürger voraus. Eine Satzung muß durchsetzbar sein. Weiterhin muß im § 7 Abs.4 Satz 1 der Text wie folgt geändert werden ”Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung trifft das Amt Stralendorf in Abstimmung mit der Gemeinde”. Entscheidungen dieser Art müssen durch einen Bescheid erlassen werden. Die Gemeinde ist im Sinne des Gesetzes keine Behörde. Dafür ist die Verwaltung der Gemeinde, Amt Stralendorf, zuständig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt den Entwurf Nr. .....  der

 

            ”Satzung zum Schutz der Bäume für die Gemeinde Holthusen”

 

 

[Entwurf 1-  Gemeinde(Textteil lt. Anlage) und Entwurf 2 -  Amt (Textteil lt. Anlage)]

 

Der Bauausschuss hat sich vor  der Gemeindevertretersitzung schon eingehend mit der

Baumschutzordnung beschäftigt.

 

Frau Facklam, Ordnungsamt gibt noch einige Erläuterungen zur Baumschutzsatzung .

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der vorgelegten

Baumschutzsatzung .

 

 

Die Bauauschussmitglieder  Herr Porath und Herr Thormählen hatten sich sehr intensiv

mit der Baumschutzsatzung beschäftigt und wollten in der heutigen Sitzung

den Gemeindevertretern die wichtigsten  Schwerpunkte der Satzung erläutern .

 

Da beide Gemeindevertreter in der heutigen Sitzung nicht anwesend sind,  wird die

Beschlußfassung  zur Baumschutzsatzung zurückgestellt.