Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt den Erlaß der Satzung zum Schutz der Bäume für das Gemeindegebiet. Nach Aufhebung der Satzung des Landkreises möchte die Gemeinde für den Innenbereich des Gemeindegebietes detaillierte Regeln zum Baumschutz aufstellen. Die Zuständigkeit im Naturschutz für den Aussenbereich liegt weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde.
Der Entwurf der Baumschutzsatzung orientiert sich
weitgehend an dem vom Landkreis Ludwigslust empfohlenen Musterentwurf des
Landkreises Ludwigslust.
Vor der Beschlußfassung sollte nochmals über den
§ 4 Abs.5 und Abs. 8 beraten werden. Sollte die Beschlußfassung in der
Entwurfsform erfolgen ergeben sich bei der Durchsetzung im Gemeindegebiet
Diskrepanzen.
Die Folge wäre, daß auf dem Dorfplatz das
jährliche Herbstfeuer nicht mehr stattfinden dürfte. Für die Bürger am
Dorfplatz, Buchholzer Straße und Buchholzer Weg wäre das Parken vor den
Grundstücken ausgeschlossen. Der Spielplatz des Kindergartens befindet sich
komplett unter Bäumen und in deren Wurzelbereich.
Es ist nicht zu empfehlen hier mit
Ausnahmeregelungen zu arbeiten, da die Begründung für die Aufhebung der
Baumschutzsatzung im Bürokratieabbau liegt. Die Gemeinde schafft so wieder
zusätzliche Antragsverfahren für den Bürger. Die erfolgreiche Umsetzung einer
Satzung setzt auch die Akzeptanz durch den Bürger voraus. Eine Satzung muß
durchsetzbar sein. Weiterhin muß im § 7 Abs.4 Satz 1 der Text wie folgt
geändert werden ”Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung trifft das
Amt Stralendorf in Abstimmung mit der Gemeinde”. Entscheidungen dieser Art
müssen durch einen Bescheid erlassen werden. Die Gemeinde ist im Sinne des
Gesetzes keine Behörde. Dafür ist die Verwaltung der Gemeinde, Amt Stralendorf,
zuständig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt den
Entwurf Nr. ..... der
”Satzung
zum Schutz der Bäume für die Gemeinde Holthusen”
[Entwurf 1-
Gemeinde(Textteil lt. Anlage) und Entwurf 2 - Amt (Textteil lt. Anlage)]
Der Bauausschuss hat sich vor der
Gemeindevertretersitzung schon eingehend mit der
Baumschutzordnung beschäftigt.
Frau Facklam, Ordnungsamt gibt noch einige Erläuterungen zur
Baumschutzsatzung .
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der
vorgelegten
Baumschutzsatzung .
Die Bauauschussmitglieder Herr
Porath und Herr Thormählen hatten sich sehr intensiv
mit der Baumschutzsatzung beschäftigt und wollten in der heutigen Sitzung
den Gemeindevertretern die wichtigsten
Schwerpunkte der Satzung erläutern .
Da beide Gemeindevertreter in der heutigen Sitzung nicht anwesend
sind, wird die
Beschlußfassung zur
Baumschutzsatzung zurückgestellt.