Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung im Ortskern der Gemeinde schaffen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes fand in der Zeit vom 21.05.2004 bis zum 22.06.2004 statt. Die Gemeinde Stralendorf wurde als Nachbargemeinde beteiligt und stimmte der Planung auf ihrer Sitzung am 09.06.2004 zu.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Zu den Änderungen zählen u.a.

Die Festsetzung von einer GRZ von 0,2 auf 0,25 (in Teilbereichen)

Die Verlegung der Obstreuwiese in nördlicher Richtung

Die Festlegung Privatstraße statt öffentlicher Straßenfläche

Die Änderung des Entwurfes nach der öff. Auslegung bedingt eine erneute Auslegung. Die Gemeinde Stralendorf wird als Nachbargemeinde beteiligt. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 28.04.2005 bis zum 13.05.2005 im Amt Stralendorf Bauamt.

Die Planunterlagen liegen dem Bürgermeister 1-fach vor und werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf stimmt dem B-Plan Nr. 15 ”Dorfkern Pampow” der Gemeinde Pampow als Nachbargemeinde zu.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0