Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Beschluß Nr. 2005/ROG/118 der Gemeindevertretung Klein Rogahn ist die vorzeitige Ablösung des Kommunaldarlehens bei der DGHYP entschieden worden. Zwischenzeitlich haben sich jedoch nach Auskunft des Bürgermeisters neue Sachverhalte ergeben, wodurch eine sofortige Tilgung wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluß Nr. 2005/ROG/118 vom 17.03.2005 aufzuheben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0