Sitzung: 12.05.2005 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/ROG/119
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Beschluß Nr. 2005/ROG/118 der
Gemeindevertretung Klein Rogahn ist die vorzeitige Ablösung des
Kommunaldarlehens bei der DGHYP entschieden worden. Zwischenzeitlich haben sich
jedoch nach Auskunft des Bürgermeisters neue Sachverhalte ergeben, wodurch eine
sofortige Tilgung wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluß
Nr. 2005/ROG/118 vom 17.03.2005 aufzuheben.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0